MIRALLOY® für die Bekleidungsindustrie
Kupfer-Zinn-(Zink-)Elektrolyte als nickelfreie Alternative
MIRALLOY® ist seit 1981 eine gute Alternative für nickelfreie Beschichtung in der Bekleidungsindustrie. Heute profitieren unsere Kunden weltweit von über 30 Jahren Erfahrung und einer kontinuierlichen Weiterentwicklung der Produktreihe.
Mit MIRALLOY® werden Elektrolyte zur Abscheidung von Kupfer-Zinn-(Zink-)Überzügen im Trommel- und Gestellbetrieb. Die Überzugsfarbe ist weiß - ähnlich wie Silber.
Die beschichteten Bekleidungsaccessoires, wie beispielsweise Reißverschlüsse und Metallknöpfe, weisen eine sehr hohe Beständigkeit beim alltäglichen Gebrauch auf.
Eine Weiterbeschichtung mit Gold, Rhodium, Palladium, oder anderen Edelmetallen, sowie bei Bedarf Anlaufschutzverfahren ist durch Auswahl geeigneter Verfahren bei abgestimmter Vorbehandlung problemlos möglich.

Elektrolytcharakteristik
Elektrolyttyp
Alkalisch-cyanidisch
Metallgehalt
8,5 g/l Cu
34,0 g/l Sn
0,75 g/l Zn
pH-Wert
> 13
Temperatur
60 °C
Stromdichte
0,5 (0,3 - 1,0) A/dm²
Abscheidungsgeschwindigkeit
ca. 0,12 μm/min bei 0,5 A/dm²
Anodenmaterial
MMO (PLATINODE 167)
Graphit
Schichtcharakteristik
Überzug
Kupfer-Zinn-Zink
Legierungsbestandteile
55 % Cu
30 % Sn
15 % Zn
Farbe des Niederschlags
Weiß
Glanz
Glänzend
Härte
550 HV
Max. Schichtdicke
5 μm
Dichte des Überzugs
8,2 g/cm³
Vorteile
- Kupfer-Zinn-(Zink-)Legierungsüberzüge
- Glänzende weiße Überzüge (ähnlich Silber)
- Diamagnetisch
- Nickelfrei (REACh §27, Ann. XVII, Reg. (EC) No 1907/2006, Standard 100 by OEKO-Tex®)
- Frei von Schwermetallen wie Cr, Pb, Co, Th, etc.
- Anlauf- und korrosionsbeständig
- Ausgezeichnete Schichtdickenverteilung
- großer Arbeitsbereich
- Lackierbar
- Kombinierbar mit Edelmetallen
- Die Überzüge sind RoHS konform
- Bewährtes Verfahren bei vielen
- Reißverschlussherstellern
Anwendungen
- Reißverschlussteile
- Metallknöpfe
- BH-Verschlüsse
- Schnallen
- Kurzwaren
MIRALLOY® Kupfer-Zinn(-Zink)-Elektrolyte für die Bekleidungsindustrie:
- MIRALLOY® 2841 (weiß) für Gestell- und Trommelbetrieb
- MIRALLOY® 2844 / LC / E (weiß) für Trommel- und Gestellbetrieb
- MIRALLOY® 2850 (weiß) für Gestell- und Trommelbetrieb
Europäische Nickelverordnung
In Europa reagieren 15 bis 20 Prozent der Frauen und etwa fünf Prozent der Männer allergisch auf Nickel. Deshalb hat der Gesetzgeber mit der 7. Änderung der Bedarfgegenständeverordnung die europäische Nickelverordnung (§ 27, Ann. XVII, Reg. (EC) No 1907/2006) in nationales Recht umgesetzt:
Ohrringe und vergleichbare Gegenstände, die in einem Wundkanal während des Heilungsprozesses verbleiben, dürfen nicht mehr als 0,5 Gew. % Nickel enthalten.
Gegenstände, die in direktem und längerem Kontakt mit der Haut kommen können (z. B. Ohrringe, Ketten, Ringe, Uhren, Knöpfe, etc.), dürfen nicht verwendet werden, wenn die Nickelabgabe des Teils der Produkte, der mit der Haut in längerem Kontakt kommen kann, mehr als 0,5 µg/cm²/Woche beträgt.
Bei Verwendung eines nickelfreien Überzuges muss gewährleistet sein, dass die Nickelabgabe der Teile, die mit der Haut in direkten und längeren Kontakt kommen, nicht mehr als 0,5 µg/cm²/Woche in zwei Jahren unter normaler Beanspruchung beträgt.
Definition Verlängerter Hautkontakt (ECHA Q&A No 935)
Die ECHA (Europäische Chemikalienagentur) entwickelte eine wissenschaftlich gestützte Interpretation was unter „verlängerten Hautkontakt“ zu verstehen ist: Längerer Kontakt mit der Haut ist definiert als potentieller Kontakt der Haut mit Gegenständen die Nickel enthalten, mehr als
- 10 Minuten bei drei oder mehr Gelegenheiten innerhalb von zwei Wochen, oder
- 30 Minuten bei einer oder mehreren Gelegenheiten innerhalb von zwei Wochen.
Neben Bekleidungszubehör sind auch weitere Gebrauchsgegenstände betroffen, wie beispielsweise Modeschmuck, Handarbeitsutensilien, Schreibgeräte, Brillengestelle, Werkzeuge, Küchen- und elektronische Geräte.
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